Pressemitteilungen Fraktion
09. 12. 2011
Die bisherige Politik der Landesinnenminister ist unverständlich. Wer seine Informationen im Rahmen des geltenden Rechts nicht vorbehaltlos zur Verfügung stellt und lieber Scheindiskussionen um ein NPD-Verbot führt, für das die Voraussetzungen leider noch nicht gegeben sind, muss sich eine Vernebelungstaktik vorwerfen lassen.
Die Weigerung der Landesinnenminister, ihren LKA-Beamten für die letzte Sondersitzung des Bundestag-Innenausschusses die Aussagegenehmigung zur Aufklärung der rechtsextremistischen Mordserie zu erteilen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit dem Thema. Offenbar sind sich die Länderinnenminister nicht bewusst, dass der Bund die Alleinzuständigkeit zur Gesetzgebung in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern hat. Wenn die Länder zukünftig nicht beflissen sind, rückhaltlos mit den Organen des Bundes zusammenzuarbeiten und gemeinsam aufzuklären, muss der Bundestag seine Gesetzgebungskompetenz weiter ausschöpfen als bisher.
Der Aufklärungswille muss von allen klar dokumentiert werden. Deshalb wäre es dringend geboten, möglichst noch in diesem Jahr einen unabhängigen Sonderermittler einzusetzen, der alle Fakten im Auftrag des Bundestages zusammenträgt.
WOLFF: Verfassungsschutzämter müssen stärker kooperieren
BERLIN. Anlässlich der Beratungen der Innenministerkonferenz zur Aufklärung rechtsextremistischer Gewalttaten erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht und stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums Hartfrid WOLFF:Die bisherige Politik der Landesinnenminister ist unverständlich. Wer seine Informationen im Rahmen des geltenden Rechts nicht vorbehaltlos zur Verfügung stellt und lieber Scheindiskussionen um ein NPD-Verbot führt, für das die Voraussetzungen leider noch nicht gegeben sind, muss sich eine Vernebelungstaktik vorwerfen lassen.
Die Weigerung der Landesinnenminister, ihren LKA-Beamten für die letzte Sondersitzung des Bundestag-Innenausschusses die Aussagegenehmigung zur Aufklärung der rechtsextremistischen Mordserie zu erteilen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit dem Thema. Offenbar sind sich die Länderinnenminister nicht bewusst, dass der Bund die Alleinzuständigkeit zur Gesetzgebung in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern hat. Wenn die Länder zukünftig nicht beflissen sind, rückhaltlos mit den Organen des Bundes zusammenzuarbeiten und gemeinsam aufzuklären, muss der Bundestag seine Gesetzgebungskompetenz weiter ausschöpfen als bisher.
Der Aufklärungswille muss von allen klar dokumentiert werden. Deshalb wäre es dringend geboten, möglichst noch in diesem Jahr einen unabhängigen Sonderermittler einzusetzen, der alle Fakten im Auftrag des Bundestages zusammenträgt.
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